28. November 2008 - Online-Shops

Wichtiger Tipp für Onlinehändler;
Achten Sie auf die richtigen Verpackungen!

Verpackungen sind auch für Online-Shops notwendige Utensilien, wenn es um den Versand der Produkte geht, die von Kunden bestellt wurden. Gerade Betreiber kleinerer Onlineshops haben dem Verpackungsmaterial für ihre Produkte allerdings oftmals eher geringe Aufmerksamkeit gewidmet, was bereits in der Vergangenheit bisweilen zu Problemen führte. Ab dem ersten Januar 2009 tritt nun eine geänderte Verpackungsverordnung in Kraft und einmal mehr… wird alles anders werden! Auch für Onlineshops.


Die Bundesrepublik Deutschland weitet Ihre Vorgaben für den geschlossenen Verpackungskreislauf aus

„Ich möchte gute Produkte verkaufen, wie ich sie verpacke, ist Nebensache!“ So mag manch ein Onlinehändler denken. Recht hat er: Wer keine guten Produkte im Sortiment hat, der kann das, was er verkauft, noch so nett und ordnungsgemäß verpacken, er wird wohl keinen riesigen Verkaufserfolg landen. Aber bisweilen sollte man auch den Nebensachen etwas Aufmerksamkeit gönnen, da sich ein Ignorieren ansonsten böse rächen könnte. Wer beispielsweise die Kunden und potenziellen Kunden in seinem Onlineshop in der Vergangenheit nicht darauf aufmerksam machte, dass sie das Verpackungsmaterial an den Shopbesitzer zurückschicken können, damit er sich um die Entsorgung kümmert, und auch nicht an ein Entsorgungsunternehmen angeschlossen war, riskierte eine Abmahnung. Das — so die gute Nachricht aus Sicht der Onlineshop-Besitzer — ist ab dem ersten Januar 2009 nicht mehr so. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Onlinehändler fortan jedes Verpackungsmaterial wählen können, das ihnen beliebt, ohne sich um weitere Dinge zu kümmern. Im Gegenteil: Die Auswahl des erlaubten Verpackungsmaterials wird ab dem ersten Januar 2009 schwieriger. Zuvor hatte der Onlineshop-Besitzer die Auswahl und konnte sich auch dafür entscheiden, selbst Verpackungsmaterialien, die er an private Endverbraucher schickte, zu entsorgen, ohne sich um Lizenzen eines Entsorgungsunternehmens zu kümmern.

Was gilt ab 2009?

Erlaubt ist das allerdings ab dem ersten Januar 2009 nicht mehr: Der geänderte Paragraf 6 der novellierten Verpackungsverordnung besagt, dass Händler und Vertreiber gewährleisten müssen, dass Verpackungsmaterialien, die beim Endverbraucher für Ware, die erstmals in Verkehr gebracht wurde, anfallen, einem Entsorgungssystem eines Entsorgungsunternehmens zugeführt werden. Schauen wir uns zwei Begriffe etwas genauer an. Private Endverbraucher werden wie folgt definiert:

„Private Endverbraucher sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.“

Wichtig ist gleichzeitig die Textpassage, in der davon gesprochen wird, dass Ware erstmalig in Verkehr gebracht wird. Wer also bei eBay oder anderswo im Internet Gebrauchtes verkauft, für den gilt die Regelung nicht. Für andere Händler im Internet ist nur noch erlaubt:

  1. Entweder die ausschließliche Nutzung von bereits vorab lizenzierten Verpackungsmaterialien, deren fachgerechte Entsorgung durch die Lizenz der Entsorgungsunternehmen gesichert ist. Bekanntestes Unternehmen für die Entsorgung ist das Duale System Deutschland mit dem Grünen Punkt als Zeichen. Ist das gekaufte Verpackungsmaterial also beispielsweise mit dem Grünen Punkt oder dem Zeichen eines anderen Entsorgungsunternehmens gekennzeichnet, so muss man sich als Online-Händler keine weiteren Sorgen mehr machen. Allerdings müssen dann auch die Füllmaterialien Materialien sein, die bereits als lizenziert Produkte im Handel erworben wurden. Sie haben noch einen Sack mit alten Styroporkugeln im Keller? Gut möglich, dass Sie seinen Inhalt nur noch zum Basteln nutzen können, nicht jedoch, um die Produkte aus Ihrem Shop zu verpacken.
  2. Möchten Sie die Styroporkugeln dennoch verwenden oder aber anderes bei Entsorgern bisher unregistriertes Verpackungsmaterial nutzen, so müssen Sie sich selbst bei einem der Entsorgungsunternehmen anmelden und so die Entsorgung gewährleisten.

Zusammengefasst heißt das: Sie als Online-Shopbesitzer müssen in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass Sie für all Ihre Verpackungsmaterialien die Lizenz eines Entsorgungsunternehmens besitzen, sei es, indem Sie ausschließlich vorab lizenzierte Verpackungen wählen, sei es, indem Sie für Ihre noch nicht lizenzierten Verpackungsmaterialien eine Lizenz erwerben. Tun Sie das nicht, so können Regressansprüche folgen, die teuer werden.

Vollständigkeitserklärung

Wer Verpackungsmaterialien oberhalb einer so genannten Bagatellmenge in Umlauf bringt, muss bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bis zum ersten Mai 2009 zusätzlich eine so genannte Vollständigkeitserklärung abgeben. In dieser Erklärung werden die verwendeten Verpackungen nach Art des verwendeten Materials (z.B. Pappe, Glas, Kunststoff) aufgelistet, zusätzlich muss die Erklärung Informationen zur Entsorgung enthalten. Viele kleinere Onlineshops müssen sich um eine Vollständigkeitserklärung allerdings nicht kümmern. Die Grenzen für Bagatellmengen liegen beispielsweise bei

  • 80 Tonnen bei Glas oder
  • 50 Tonnen Papier, Pappe, Karton pro Jahr.

Sollten Sie die bequemere Lösung entscheiden ein Entsorgungsunternehmen zu wählen, welches die Lizenz  bestitzt für Sie landesweit die Entsorgungen vorzunehmen, so  empfehlen wir Ihnen hierfür Zentek® Entsorgungssysteme.

Schlagwörter: Verpackungsverordnung

2 Kommentare to “Wichtiger Tipp für Onlinehändler — Achten Sie auf die richtigen Verpackungen!”

  1. Axel Faust Says:

    Hallo !
    Also wenn ich in einem Baumarkt mir dort die Kartons abhole die ich benötige muß ich mich keinem dualen System anschliessen ? Ich nehme mal an das diese gebrauchten Kartons schon lizensiert sind.
    MfG Axel

  2. Patrick Beck Says:

    Hallo Herr Faust!

    Sofern die Kartons aus dem Baumarkt bereits den “Grünen Punkt” enthalten, müssen Sie sich keinem dualen System anschließen. Der Kaufpreis dieser Kartons beinhaltet dann bereits die Gebühr für die Entsorgung.

    MfG
    Patrick Beck

Einen Kommentar schreiben